Strafanzeige wegen Untreue gegen Führungsteam des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau eingestellt
Das infolge zweier Strafanzeigen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Landshut vom 08.07.2024 mangels Tatverdacht gemäß 170 Abs. 2 StPO umfassend eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat sich mit den erhobenen Vorwürfen intensiv auseinandergesetzt und hat hinsichtlich der in den Strafanzeigen vorgetragenen Sachverhalte das Vorliegen einer Untreue weder in der […]