Aufhebung der Abkochanordnung
Wichtige Mitteilung:
Sehr geehrte Kunden des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau
Der Zweckverband gibt bekannt, dass das bisher bestehende Abkochgebot der
unten betroffenen Orte
In der Gemeinde Wolnzach:
Egg 6, 8, 8a, 8 ½, 9 , 9a , 9 ½, 10, 11, 12, 14
Weingarten 7, 7a
Wilhelm 28
Stockberg 1, 2, 3, 4
Buch 5
In der Gemeinde Au i.d. Hallertau:
Reith 27
mit sofortiger Wirkung (Montag, 26.09.2022) aufgehoben wird.